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HAMELIN GmbH
Stadionring 32
40878 Ratingen

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Email: info.hamelinde@hamelinbrands.com

 

 

 

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Diensteanbieter gem. TMG

HAMELIN GmbH
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Geschäftsführer: Wolfgang Stemmer

Registergericht: AG Düsseldorf, HRB 65345
GLN: 4021666000001
UST.-Id.Nr. DE811793246

 

 

Verantwortlich nach § 6 Abs.2 MDStV

Markus Bartmann

 

Redaktionelle Betreuung

Abteilung Marketing: Markus Bartmann

 

Konzeption und Design

Clan Marketing GmbH, Essen

 

 

Programmierung und Administration

Werkbank Multimedia GmbH, Bochum
Mission:Media GmbH, Wolfsburg/Berlin

 

 

Urheber- und Schutzrechte

Der gesamte Web-Auftritt ist urheberrechtlich geschützt. Texte, Grafiken und Bilder dürfen ohne schriftliche Genehmigung keinesfalls weiterverwendet werden. Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen und wir weisen darauf hin, dass die HAMELIN GmbH keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art übernehmen wird, die auf die Verwendung des Internet-Angebotes zurückzuführen sind.

 

 

Rechtshinweise

Alle Angaben unseres Internetangebotes wurden sorgfältig geprüft. Wir bemühen uns, dieses Informationsangebot stetig zu erweitern und zu aktualisieren. Eine Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit und letzte Aktualität kann jedoch nicht übernommen werden.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hamelin GmbH

 

1. Geltungsbereich

1.1 Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund unserer Geschäftsbedingungen. Geschäftsbedingungen des Bestellers und von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Vorschriften des Bestellers haben keine Gültigkeit. Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

1.2 Unsere AGB gelten - auch ohne besondere Inbezugnahme - für alle Folgegeschäfte zwischen uns und dem Besteller. Mit der Erfüllung eines Auftrages oder der Annahme von Leistungen erkennt der Besteller die Geltung unserer Geschäftsbedingungen nicht nur für das betreffende Geschäft, sondern auch für alle zukünftigen Geschäfte an. Sofern laufende Geschäftsbedingungen zwischen uns und dem Besteller bestehen, werden Änderungen oder Neufassungen unserer Geschäftsbedingungen mit Zusendung der Auftragsbestätigung Vertragsbestandteil, wenn ihnen nicht unverzüglich schriftlich widersprochen wird.

1.3 Unsere Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichem Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

1.4 Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung vorbehaltlos ausführen.

 

2. Angebote – Vertragsinhalte

2.1 Sofern nicht für die Annahme des Angebotes eine Frist angegeben ist, sind unsere Angebote stets freibleibend in dem Sinne, dass ein Vertrag erst dann zustande kommt, wenn wir die Bestellung annehmen.

2.2 Die in Katalogen, Preislisten oder den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen und Leistungsbeschreibungen sind branchenübliche Näherungswerte, es sei denn, dass sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.

 

3. Preise

3.1 Die Berechnung der Preise erfolgt zu den am Tage der Lieferung gültigen Listenpreisen oder vereinbarten Sonderpreisen.

3.2 Alle Preise verstehen sich – mangels anderweitiger Angaben – in EURO pro Stück, ab Werk ohne Verpackung sowie für alle Leistungen ausschließlich Versicherung und Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird von uns in jedem Fall nach dem am Tage der Leistung geltenden gesetzlichen Satz zusätzlich berechnet.

 

4. Lieferung

4.1 Bestellungen ab Werk oder Auslieferungslager werden erst ab einem Nettowarenwert von 100 € nach der am Tag des Eingangs der Bestellung geltenden Preisliste angenommen. Lieferungen von Artikeln im Nettowarenwert ab 300 € erfolgen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland frei Haus des bestellenden Händlers, darunter mit Berechnung von 10 € anteiligen Zustellkosten. Für Sonderanfertigungen ist entsprechend der Nettowarenwert am Tag des Eingangs der Bestellung maßgebend. Mehrkosten für Expressgut gehen zu Lasten des Bestellers. Die Wahl der Versandart behalten wir uns vor.

4.2 Die Lieferzeit gilt als nur annähernd vereinbart. Auch wenn eine kalendermäßig bestimmte Lieferzeit vereinbart ist, liegt noch kein Fixhandelsgeschäft im Sinne von § 376 Abs.1 HGB vor. Hierfür bedarf es zusätzlich der Einigung der Vertragspartner darüber, dass z.B. bei Saisonware oder Werbeaktionen der Vertrag bei Nichteinhaltung der Lieferfrist ohne weiteres durch Rücktritt beendet und, sofern uns ein Verschulden trifft, Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangt werden kann. Im Übrigen bedürfen Liefertermine oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, der Schriftform.

4.3 Gerät der Besteller mit dem Abruf der Abnahme oder Abholung der Ware in Verzug oder ist eine Verzögerung des Versandes oder der Zustellung von ihm zu vertreten, so sind wir unbeschadet weitergehender Ansprüche berechtigt, nach erfolgloser Setzung einer angemessenen Frist

 

a) in Höhe der nicht abgenommenen Mengen vom Vertrag zurückzutreten oder

b) die Ware auf seine Kosten und Gefahr bei uns oder einem Dritten einzulagern und ihm vorbehaltlich des Nachweises eines geringeren Betrages Lagerkosten von mindestens 0,5 % des sich auf die nicht abgenommenen Mengen belaufenden Rechnungsbetrages für jede angefangene Woche der Lagerung zu berechnen – insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen – oder

c) die nicht abgenommenen Mengen anderweitig bestmöglich (§ 254 BGB) zu verwerten.

4.4 Bei Bedruckungen oder Verwendung kundeneigener Materialien, Logos und Abbildungen etc. beginnt die vertraglich vereinbarte Lieferfrist erst nach Eingang der Genehmigung der Druckkorrektur bzw. der dem Besteller vorgelegten Gestaltung der Materialien.

4.5. Das Entladen ist Sache des Empfängers

4.7 Unsere Lieferverpflichtung ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Teillieferungen in angemessenem Umfang sind berechtigt.

4.8 Handelsübliche oder geringe Material- oder Farbabweichungen sind zulässig.

4.9 Mengentoleranzen: Produktionsbedingt sind Mehr- oder Mindermengen unvermeidbar; Mehr- oder Mindermengen bis zu 10 % gelten daher als vertragsgemäß. Es wird die tatsächlich gelieferte Menge berechnet. Bei Minderlieferungen innerhalb der 10 %-Grenze können Nachlieferungen nicht verlangt und Ersatzansprüche nicht geltend gemacht werden.

 

5. Verpackung

5.1 Alle Artikel sind nur in Packungs-Einheiten lieferbar.

5.2 Für Kistenverpackung und Lattenverschläge bei Möbeln werden die Selbstkosten berechnet.

5.3 Verpackungen werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten und Transportverpackungen. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.

 

6. Transport

6.1 Die Ware wird auf Rechnung und auf Gefahr des Bestellers versandt.

6.2 Warensendungen versichern wir nur auf ausdrückliche Weisung und auf Kosten des Bestellers gegen Transportgefahren.

6.3 Verdeckte Schäden müssen innerhalb von 5 Tagen ab Warenempfang dem Kundenservice gemeldet werden.

 

7. Zahlung

7.1 Alle Rechnungen sind an die Hamelin GmbH zu zahlen, innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder in 30 Tagen ohne jeden Abzug. 2 % werden auch bei Vorauszahlungen gewährt. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Rechnungsbeträge verwendet. Rechnungsbeträge sind nach Eintritt der Fälligkeit mit 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen, wobei sonstige Rechte des Unternehmers unberührt bleiben. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

7.2 Im Falle des Zahlungsverzuges des Bestellers oder wenn dieser wesentliche Verpflichtungen nicht einhält, sind wir berechtigt, alle anderen offenen Forderungen sofort fällig zu stellen. Nach fruchtlosem Ablauf einer dem Besteller gesetzten angemessenen Frist, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, mit der Erklärung, dass wir ansonsten die Erfüllung oder Leistung ablehnen, können wir Schadensersatz verlangen und/oder vom Vertrag zurücktreten.

7.3 Die Bestimmungen der Ziffer 7.2 gelten auch, falls uns nach Vertragsschluss bekannt wird, dass der Besteller seine Zahlungen eingestellt hat oder in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung eingetreten ist, die unseren Zahlungsanspruch ernsthaft gefährden.

7.4 Gegen Forderungen Hamelin GmbH kann nur mit rechtskräftigen oder unbestrittenen Gegenforderungen aufgerechnet werden. Zurückbehaltungsrechte des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit er dieses nicht aufgrund eines unbestrittenen oder rechtskräftigen Anspruchs geltend macht.

7.5 Schaltet der Partner eine Zentralregulierungsgesellschaft ein, tritt der schuldbefreiende Rechnungsausgleich erst mit Zahlungsgutschrift auf unser Konto ein.

 

8. Pflichtverletzung des Unternehmers

8.1 Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften.

8.2 Zudem haften wir dem Grunde nach für einfache Fahrlässigkeit, auch durch unsere leitenden Angestellten und unsere Erfüllungsgehilfen, soweit eine wesentliche Pflicht verletzt wird. Sofern wir für eine Verletzung einer wesentlichen Pflicht aufgrund einfacher Fahrlässigkeit haften, ist diese Haftung jedoch der Höhe nach auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.

8.3 Weitere Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen mangelhafter Lieferung gegen Hamelin GmbH sind ausgeschlossen. Insbesondere haften wir für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers nur für den typischen, vorhersehbaren Schaden. Von diesen Beschränkungen unberührt bleibt unsere Haftung für Körperschäden und für den Fall, dass wir eine Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft übernommen haben oder einen Mangel arglistig verschwiegen haben. Eine Garantieübernahme muss ausdrücklich als solche bezeichnet schriftlich durch uns erfolgen und begründet eine Haftung im Rahmen des Garantieversprechens.

8.4 Sind bereits Teillieferungen erfolgt, beschränkt sich das Rücktrittsrecht und die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen auf die ausstehende Lieferung, es sei denn, die Teillieferung ist für den Besteller insgesamt ohne Interesse. Diese Ziffer gilt auch für den Fall, dass dem Unternehmer die Leistung unmöglich wird. Soweit Hamelin GmbH während seines Verzuges die Lieferung durch Zufall unmöglich wird, haftet er gleichwohl nach Maßgabe dieser Ziffer, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten sein würde.

8.5 Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen verändern die genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen, soweit diese Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind.

 

9. Gewährleistung

9.1 Hamelin GmbH haftet für alle Mängel, die, gerechnet vom Zeitpunkt des Gefahrenübergangs, innerhalb von einem Jahr auftreten. Vorstehende Bestimmung gilt nicht, soweit das Gesetz gem. §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 479 Abs. 1 und § 634 a BGB längere Verjährungsfristen vorschreibt. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

9.2 Wir leisten Gewähr für von uns erbrachte Leistung und von uns beschaffte oder gelieferte Waren. Mängel eines etwa vom Besteller beigestellten Materials verpflichten uns nicht zur Gewährleistung.

9.3 Der Besteller hat offensichtliche Fehler unverzüglich nach deren Feststellung bei Hamelin GmbH unter Angabe aller zweckdienlichen Informationen – insbesondere Lieferschein oder Rechnungsnummer – durch eingeschriebenen Brief gegenüber Hamelin GmbH anzuzeigen. Verstößt der Besteller gegen diese Anzeigepflicht, gilt die gelieferte Ware als genehmigt mit der Folge, dass jegliche Gewährleistungsansprüche entfallen.

9.4 Mängel an nur einem Teil unserer Leistungen berechtigen den Besteller nicht zur Beanstandung der ganzen Leistung.

9.5 Die Verpflichtung von Hamelin GmbH beschränkt sich auf die kostenlose Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung binnen einer angemessenen Frist. Schadhafte Ware darf nur nach vorheriger Anzeige zurückgesandt werden. Für< nachgebesserte Ware wird bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist des Werkes Gewähr aufgrund des Werk-(lieferungs)vertrages geleistet.

9.6 Wenn Hamelin GmbH beide Arten der Nacherfüllung verweigert, wenn die dem Besteller zustehende Art der Nacherfüllung im zweiten Versuch fehlgeschlagen ist oder für den Besteller weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann der Besteller anstelle der Nachbesserung Rücktritt, Herabsetzung der Vergütung oder Schadensersatz verlangen.

9.7 Die Gewährleistung gilt nur zugunsten des Erstabnehmers. Ausgeschlossen von einer Abtretung sind die dem Besteller gegenüber Hamelin GmbH bestehenden Rechte auf Gewährleistung sowie die Gewährleistungsansprüche selbst.

9.8 Soweit der Besteller Schadensersatz geltend macht, weil er im Rahmen eines Verbrauchsgüterverkaufs mit einem Verbraucher diesem gegenüber zur Nachbesserung verpflichtet war, so beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf den Ersatz der Aufwendungen zur Mängelbeseitigung. Das gleiche gilt, sofern der Besteller aufgrund eines entsprechenden Rückgriffsanspruchs selbst in Anspruch genommen wurde. Soweit der Rückgriffsanspruch aus einer Haftung wegen öffentlicher Äußerungen, insbesondere Werbung, oder aufgrund der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache resultiert, haften wir nur, soweit wir diese öffentliche Äußerung bzw. die Kennzeichnung zurechenbar veranlasst haben.

9.9 Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der auftretende Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit besteht, dass der Besteller einen Mangel nicht gem. Ziffer 9.3 angezeigt und unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hat oder das Werk unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist.

9.10 Beruht ein Mangel unserer Leistung auf Materialien oder Leistungen, die wir von Dritten bezogen haben, können wir Gewähr dadurch leisten, dass wir unsere Ansprüche gegen den Dritten an den Besteller abtreten, sofern wir die Mangelhaftigkeit nicht bei sorgfältiger Prüfung hätten erkennen können und der Besteller durch die Abtretung eine unserer Gewährleistungsverpflichtung vergleichbare Stellung erhält. Unsere Verpflichtung zur Gewährleistung endet erst mit der endgültigen Durchsetzung der Gewährleistungsansprüche des Bestellers gegen den Dritten.

 

10. Gesamthaftung

10.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in den Ziffern 8 und 9 vorgesehen ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ist ausgeschlossen. In jedem Fall bleiben unberührt eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstige Ansprüche aus Produzentenhaftung.

10.2 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

11. Retouren

11.1 Hamelin GmbH nimmt keine Retouren entgegen, die uns nicht vorab schriftlich mitgeteilt und/oder mit uns abgesprochen wurden oder Rücklieferungen wegen eines Bestellfehlers des Kunden.

11.2 Je Rücklieferung werden 10% Bearbeitungskosten vom Netto-Warenwert in Abzug gebracht. Defekte, nicht originalverpackte, fremde oder nicht aktuelle Produkte werden aussortiert und nicht gutgeschrieben. Das Aussortieren berechnen wir mit 25,00 Euro je Rücklieferung.

 

12. Eigentumsvorbehalt

12.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Partner vor.

12.2 Der Partner ist berechtigt, diese Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt. Er darf jedoch die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Er ist verpflichtet, unsere Rechte beim kreditierten Weiterverkauf der Vorbehaltsware zu sichern.

12.3 Bei Zahlungsverzug des Partners sind wir nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, auch ohne Rücktritt auf Kosten des Partners die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.

12.4 Alle Forderungen und Rechte aus dem Verkauf von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Partner schon jetzt zur Sicherung an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.

12.5 Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware, in die uns abgetretenen Forderungen oder in sonstige Sicherheiten hat der Partner uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art.

12.6 Wir werden die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Partners insoweit freigeben, als der realisierbare Wert der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 Prozent übersteigt.

 

13. Datenschutz

13.1 Die Hamelin GmbH ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit diesen erhaltenen Daten über den Besteller, gleich ob diese vom Besteller selbst oder von Dritten stammen, unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten, d.h. speichern, übermitteln, verändern und löschen.

 

14. Erfüllungsort, Gerichtsstand, sonstige Vereinbarung

14.1 Erfüllungsort für Leistung und Zahlung ist Ratingen. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über den und aus dem Vertrag ist Ratingen. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, am Firmen- oder Wohnsitz des Bestellers zu klagen.

14.2 Bei Auslandsgeschäften unterliegt das ganze Vertragsverhältnis, soweit nicht zwingend eine andere Rechtsordnung eingreift, dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des CISG ist ausgeschlossen.

14.3 Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die diesem Vertragsverhältnis zugrunde liegenden Informationen nicht als vertraulich.

14.4 Verkaufs- und Präsentationshilfen, die dem Partner kostenlos zur Verfügung gestellt werden, bleiben unser Eigentum und können jederzeit zurückgefordert werden. Während der Nutzung der Verkaufs- und Präsentationshilfen durch den Partner geht jedes damit verbundene Risiko auf ihn über. Er verpflichtet sich, die Verkaufs- und Präsentationshilfen nur mit unseren Waren zu bestücken und bei ihm zu vertretendem Verlust oder Beschädigung Ersatz zu leisten.

14.5 Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Hamelin GmbH und Besteller sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.

14.6 Diese Vereinbarungen gelten auch für Lieferungen der Geschäftsbereiche und Zweigwerke der Groupe Hamelin.

 

Stand 31.08.2011

 

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